Beim Austritt aus der Genossenschaft wird Ihr Geschäftsanteil gemäß den Satzungsbestimmungen zurückgezahlt, wobei eventuelle Verbindlichkeiten oder Verluste berücksichtigt werden können.
Beim Austritt aus der Genossenschaft wird Ihr Geschäftsanteil gemäß den Satzungsbestimmungen zurückgezahlt, wobei eventuelle Verbindlichkeiten oder Verluste berücksichtigt werden können.