Insolvente Genossenschaften – Besonderheiten
Gewisse Eigenheiten im Gesellschafts- bzw. Genossenschaftsrecht sind in Insolvenzverfahren über die Vermögen von Genossenschaften zu beachten, besonders bei sog. „Anlagegenossenschaften“ (vgl. BGH, Urt. v. 01.03.2011 – II ZR 90/09, Gründe II. 1. d)): Es gibt bei vorvertraglicher Aufklärungspflichtverletzung oder arglistiger Täuschung beim Beitritt grundsätzlich keinen (sog. großen) Schadensersatzanspruch, der auf Rückabwicklung der Genossenschaftsbeteiligung gerichtet wäre….